top of page

Das Verfahren

 
Wer entscheidet über die Erweiterung?
​

Das Verfahren besteht aus zwei Teilen:

​

Im ersten Teil ist eine Änderung des Regionalplans erforderlich. Die betroffenen Flächen müssen als "Flächen zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe" oder als "Rohstoff-Sicherungsgebiete" ausgewiesen werden. Die Entscheidung wird vom Verband Region Stuttgart getroffen. Bei einem Vorhaben dieser Größenordnung müssen die Träger öffentlicher Belange angehört werden. Das ist insbesondere der Gemeinderat, aber auch unsere Bürgerinitiative wird gehört werden.

​

Sollte der Regionalplan entsprechend geändert werden, kann im zweiten Schritt der Abbau der Rohstoffe beantragt werden. Dabei ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz relevant.

Die nachgelagerte Prüfung nach Bundes-Immisionsschutzgesetzt enthält keine Abwägung von Interessen sondern prüft ausschließlich die erwartete Einhaltung von Grenzwerten bzgl. Schall, Staub und Sprengerschütterungen (BImSchG, §6).

 

Das bedeutet, dass bereits eine Änderung des Regionalplans automatisch zu einer Erweiterung des Steinbruchs führen wird!

​

Daher muss die Abwägung zwischen Rohstoffsicherung einerseits und Lebensqualität & Naturschutz andererseits durch die Regionalversammlung stattfinden.

​

Die 2 Verfahren
bottom of page